blower door test

Blower-Door-Test nicht bestanden – was jetzt?

Ein durchgefallener Blower‑Door‑Test fühlt sich zunächst wie ein Rückschlag an: Der gemessene n50/q50 liegt über dem Grenzwert, Termine und Fördernachweise geraten unter Druck, und Unsicherheit macht sich breit. Die gute Nachricht: Das Problem ist in der Regel schnell und zielgerichtet lösbar. Undichtigkeiten sind meist auf wenige, einflussreiche Stellen konzentriert – sie lassen sich finden, priorisieren und nachbessern.

 

Undichtigkeiten schnell finden, gezielt nachbessern, Re‑Test bestehen. Jetzt Leckage‑Ortung buchen!

Durchgefallen beim Blower Door Test – warum?

Ein nicht bestandener Blower-Door-Test zeigt relevante Undichtigkeiten der Luftdichtheitsebene. Typisch sind Ausführungsmängel an Anschlüssen und Durchdringungen, fehlende Qualitätssicherung oder ein falscher Messzustand. Deshalb sollte der Fokus auf wenige große Lecks schließen liegen, statt “alles” abdichten zu wollen.

  • Ausführungsmängel: Schlecht abgedichtete Fenster- und Türanschlüsse, undichte Durchdringungen, Lecks an Folien/Dampfbremse sorgen dafür, dass das Gebäude nicht die entsprechenden Werte erreicht.
  • Planungs-/Qualitätsfehler: Ein fehlendes Luftdichtungskonzept oder eine zu späte bzw. unzureichende Qualitätskontrolle können für das Nichtbestehen verantwortlich sein.
  • Falscher Messzustand: Wenn Lüftungsgeräte offen oder Siphons trocken sind, kann sich das negativ auf den Blower Door Test auswirken. Auch offene Bauöffnungen und störender Wind zählen zu den häufigsten Ursachen.
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Der n50-Wert erklärt

Der n50 ist die stündliche Luftwechselrate bei 50 Pa. Je kleiner der Wert, desto dichter die Hülle. Er wird aus Unter‑ und Überdruck gemittelt und ist nicht mit dem natürlichen Luftaustausch im Alltag gleichzusetzen. Hohe n50-Werte bedeuten mehr Falschluft, Wärmeverluste und Zugluft.

Welche n50-Grenzwerte gelten?

  • Ohne Lüftungsanlage: n50 ≤ 3,0 1/h
  • Mit Lüftungsanlage: n50 ≤ 1,5 1/h
  • Passivhaus: n50 ≤ 0,6 1/h
  • Große/Nichtwohngebäude: flächenbezogener Wert q50 (m³/h·m²) maßgeblich

Norm-Hinweis: Nachweis über normgerechte Differenzdruckmessung gemäß DIN EN ISO 9972.

Unser 10 Punkte Plan

  1. Volle Klarheit statt Rätselraten: Wir bewerten die vorliegenden Messwerte und schaffen eine eindeutige Ausgangsbasis für die Entscheidung.
  2. Messvorbereitung ohne Stress: Sie müssen nichts koordinieren – wir sorgen für einen korrekten, normgerechten Messzustand.
  3. Leckagen sicher aufspüren: Mit bewährten Verfahren identifizieren wir die Stellen, die wirklich zählen.
  4. Wirkung vor Stückliste: Wir ordnen die Funde nach Einfluss auf das Ergebnis – Fokus auf die größten Hebel.
  5. Belegbarer Fortschritt in Echtzeit: Verbesserungen werden direkt am Messwert sichtbar – Sie sehen, dass es wirkt.
  6. Klare Aufgabenverteilung: Jede Stelle wird dokumentiert und den zuständigen Gewerken eindeutig zugeordnet.
  7. Zielgerichtete Nachbesserung: Der Aufwand konzentriert sich auf die Hotspots – effizient und budgetschonend.
  8. Der Re‑Test: Wir wählen ein passendes Zeitfenster und prüfen Unter‑ und Überdruck – planbar und zügig.
  9. Transparente Dokumentation: Vorher/Nachher‑Werte, Fotos und eine nachvollziehbare Liste der behobenen Punkte sichern den Nachweis.
  10. Dauerhaft profitieren: Erkenntnisse fließen in Ihre Standards ein – zukünftige Projekte werden planbarer und risikoärmer.

Leckage Ortung: unser Vorgehen

Wir setzen eine Blower‑Door ein, erzeugen einen definierten Druck und überwachen die Dichtheit Ihres Gebäudes live. Mit Rauch/Nebel, Wärmebildkamera, Luftstrommessern und erfahrener Handprüfung machen wir Leckagen schnell sichtbar; bei großen Objekten arbeiten wir bereichsweise. Statt einer langen Mängelliste zählt der wirkliche Effekt: Wir bewerten jede Fundstelle nach A/B/C und testen die wichtigsten Punkte direkt provisorisch, um den messbaren Nutzen zu bestätigen. Am Ende erhalten Sie eine klare, kurze Dokumentation mit Fotos, Positionen, Empfehlungen, zuständigem Gewerk, Fristen und Vorher/Nachher‑Werten – damit der Re‑Test sicher und planbar gelingt.

Kosten & Verantwortlichkeit – wer zahlt den zweiten Test?

Die Kosten für den Re‑Test hängen in der Praxis von Ursache und vertraglicher Regelung ab. Diese Orientierung hilft bei der Einordnung:

  • Messdienst fehlerhaft
    Liegt der Grund im Messverfahren (z. B. falscher Aufbau, Kalibrierfehler, unvollständige Druckstufen, Protokollfehler), wird die Messung in der Regel auf Kosten des Messdienstes wiederholt. Unsere Dokumentation macht solche Punkte transparent.
  • Ausführungsfehler/Leckagen eines Gewerks
    Ist eine undichte Detailausführung ursächlich, zählt der Re‑Test meist zur Nacherfüllung des verantwortlichen Gewerks bzw. GU. Die Zuordnung gelingt sauber über Fotobelege, Positionsangaben und eine klare Beschreibung des Mangels.
  • Falscher Messzustand durch Bauherr/Bauleitung
    Wurden z. B. Siphons nicht gefüllt, Lüftungsgeräte falsch geschaltet oder Bauöffnungen offen gelassen, trägt üblicherweise der Auftraggeber die Kosten. Eine kurze Vorab‑Prüfung der Messbereitschaft verhindert unnötige Re‑Tests.
  • Freiwillige Zusatzkontrolle ohne Mangel
    Wird ein weiterer Test aus Qualitätsgründen gewünscht, ohne dass ein Mangel vorliegt, übernimmt in der Regel der Auftraggeber die Kosten.
  • Praxis‑Tipp zur Klärung
    Klare Verträge und eine vollständige Mess‑ und Fotodokumentation beschleunigen die Kostenentscheidung. Auf Wunsch stellen wir eine kompakte Sachstandsübersicht bereit, die Sie direkt an GU/Gewerk weitergeben können.

 

Hinweis: Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Vertrag/LV (BGB/VOB/B) und das Messprotokoll.

Ihr persönliches Angebot – einfach & schnell

Sie wollen wissen, was ein Blower Door Test kostet? Übermitteln Sie uns Ihre Gebäudedaten ganz einfach über unser Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Angaben und senden Ihnen schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot zu – transparent und individuell.

Unser Qualitätsversprechen

Wir lieben, was wir tun – und das merkt man! Bei uns gibt’s keine Schnellschuss-Tests oder Abstriche bei der Genauigkeit. Sie bekommen nachvollziehbare Ergebnisse, vollständige Dokumentation und eine qualifizierte Beratung – damit Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch langfristig zufrieden sind.

Ein sauber durchgeführter Blower Door Test bietet echte Sicherheit: Förderfähigkeit, hochwertige Messdaten und Schutz vor teuren Bauschäden. Bei uns zählen Qualität, Erfahrung und Verlässlichkeit – anstatt Billiganbieter-Tricks und lustlosem Messdienst.

Probieren Sie es einfach aus: Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!

Häufig gestellte Fragen zu den Blower Door Test Kosten

Der gemessene n50/q50 liegt über dem Grenzwert – das Gebäude ist zu undicht. Das betrifft Effizienz, Komfort und Nachweise.

Wohngebäude: n50 ≤ 3,0 1/h (ohne Lüftung) bzw. ≤ 1,5 1/h (mit Lüftung). Passivhaus: n50 ≤ 0,6 1/h. Große Gebäude: q50 zählt. Nachweis nach DIN EN ISO 9972.

Oft innerhalb von 1–3 Werktagen nach der Nachbesserung – am besten bei wenig Wind.

Mit Differenzdruck plus Rauch/Nebel, Thermografie, Luftstrommessern und Handprüfung. Wir priorisieren Stellen mit größtem Effekt.

Fenster‑/Türanschlüsse, Rollladen‑/Raffstorekästen, Dachdurchdringungen, Folienstöße, Installationsschächte, Elektrodosen, Spitzbodenluken, Revisionsklappen.

Ja. Starker Wind kann Messungen verfälschen, ruhige Wetterlagen sind besser.

n50: Luftwechsel je Stunde bezogen auf das Volumen (1/h). q50: Luftstrom je Hüllfläche (m³/h·m²), relevant für große Gebäude.

Teilweise ja (Rauch, Wärmebild, Handprüfung). Verlässlich und schneller geht es aber professionell.

Das kommt auf den Vertrag, die Gewährleistung und das Messprotokoll an.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Hier finden Sie uns

dLuex GmbH – die Luftdichtexperten

Haldesdorfer Straße 119
22179 Hamburg
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Tel./ WhatsApp: +49 40 632 99 440
E-Mail: info@dluex.de

Den Blower Door Test bieten wir an in:

Baden-Württemberg – Bayern – Berlin – Brandenburg – Bremen – Hamburg – Hessen – Mecklenburg-Vorpommern – Niedersachsen – Nordrhein-Westfalen – Rheinland-Pfalz – Saarland – Sachsen – Sachsen-Anhalt – Schleswig-Holstein – Thüringen und auf Anfrage darüber hinaus

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